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Neue Grundlagen für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben (Trattner)
Wichtige Termine und Übergangsbestimmungen
VON DR. HANS TRATTNER
Bekanntlich tritt die Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern entsprechend den Beschäftigungszahlen einer Arbeitsstätte gestaffelt in Kraft. Als Arbeitsstätten gelten alle Gebäude und sonstige bauliche Anlagen sowie Teile von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind oder eingerichtet werden sollen oder zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten in Gebäuden) sowie alle Orte auf einem Betriebsgelände, zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten im Freien). Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 151 bis 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit zu bestellen.
Für die weitere Staffelung sind folgende Termine gesetzlich festgelegt:
• Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 101 bis 150 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit .
• Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 51 bis 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit .
• Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit