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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite R 57

Rücklage für nichtentnommenen Gewinn

EineRücklage für nichtentnommenen Gewinnwar nachzuversteuern, wenn der Steuerpflichtige knapp vor Jahresende eine Einlage geleistet und diese im Jänner des folgenden Jahres wieder entnommen hat - (§ 11 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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