Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1995, Seite E 15

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Arbeitnehmerbewirtung (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG)

In einem Übersichtsartikel wird die lohnsteuerliche Behandlung der Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern anhand der jüngsten BFH-Rechtsprechung in Deutschland erläutert (DStZ 1995, 257).

Mietvorauszahlung fremdüblich? (§ 4 Abs. 4 EStG)

Zahlt ein Rechtsanwalt mit Wohn- und Kanzleisitz in einer NÖ Bezirksstadt nahe von Wien eine Mietvorauszahlung für eine nicht benützbare Wohnung in einem seiner Gattin gehörenden Mietobjekt in Wien Mitte und bestand keine Absicht einer Kanzleiverlegung nach Wien, dann hält das Argument der Sicherung des Mietrechtes für mögliche neue Partnerschaften dem Fremdvergleich nicht stand, zumal die Vorauszahlung in einem Jahr mit atypisch hohen Gewinnen geleistet wurde (LS 43 in FJ 1995, 104).

Mitarbeit der Ehegattin (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)

Honorare für Schreibarbeiten sind nicht abzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine Tätigkeit der Ehegattin ergeben (RME 18 in ÖStZ 1995, 125).

Sponsortätigkeit (§ 4 Abs. 4 EStG)

Ausgaben für Sponsoring müssen angemessen sein. Werden von einem Wiener Malerbetrieb jährlich 50.000 S bis 100.000 S an einen Auto-Crash-Club für Bandenwerbung etc. bezahlt, dann ist infolge der Veranstaltungen außerhalb des Einzugsbereich...

Daten werden geladen...