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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 167

VfGH: Prüfung § 102 EStG 1988

§ 102 EStG 1988 i

TeilweisePrüfungdes § 102 EStG 1988 i. d. F. Art. I Z 47 des ersten Abschnittes des AbgÄG 1989 — (BGBl. Nr. 660 Sonderausgabenbestimmung)

Folgender Satz wird von Amts wegen auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft:

„Er kann nur insoweit berücksichtigt werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat.“

Der Satz enthält eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Verlusten beschränkt Steuerpflichtiger. (Prüfungsbeschluß)

(, B 131/93)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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