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SWK 32, 10. November 1994, Seite 165

GrESt: Bemessung

Bei Errichtung vonEigentumswohnungensind in die Bemessungsgrundlage für die

Grunderwerbsteuerauch die Baukosten einzubeziehen, wenn es Vertragswille war, eine fertige Wohnung zu erwerben — (§ 5 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

( bis 0124)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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