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Durchführungsrichtlinien zum Kraftfahrzeugsteuergesetz
zum Kraftfahrzeugsteuergesetz
GZ 10 3004/1-IV/10/94
(BMF) — Mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 629/1994, AÖFV Nr. 250/1994, wurde auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer die Besteuerung der Nutzfahrzeuge (andere Kraftwagen als PKW und Kombi) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen neu geregelt, insbesondere wurden auch Anhänger dieser Gewichtsklassen in die Besteuerung einbezogen. Die Besteuerung aller anderen Kraftfahrzeuge ist mit Ausnahme der neu geschaffenen Höchststeuer von 600 S je Kalendermonat für andere Kraftwagen als PKW und Kombi mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen unverändert geblieben.
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ergeben sich keine Änderungen. Es gelten die Ausführungen im ho. Erlaß vom , GZ 10 3004/1-IV/10/93, Kr 010, Vers. 010, AÖFV Nr. 149/1993, Teil B, unverändert weiter.
Die Durchführungsrichtlinien zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 wurden im Interesse der Übersichtlichkeit an die neue Rechtslage angepaßt. Die am in Kraft tretenden neuen Bestimmungen sind im nachstehenden Erlaß dunkelrot hervorgehoben. Aus anderen Gründen erforderlich gewordene Änderungen des Erlasses sind...