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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 166
Arbeiterwohnstätte: Nutzfläche
• Bei der Beurteilung, ob die für die Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten worden ist, ist eine verglaste Dachterrasse zur Nutzfläche zu rechnen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0061)