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SWK 32, 10. November 1994, Seite 166

Arbeiterwohnstätte: Nutzfläche

Bei der Beurteilung, ob die für die Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten worden ist, ist eine verglaste Dachterrasse zur Nutzfläche zu rechnen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

(, 0061)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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