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SWK 32, 10. November 1994, Seite 167

GrESt: Erbe

Wenn eine aus zwei Personen bestehende Personengesellschaft, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, tritt derErwerb

derGrundstückedurch den Erben des Verstorbenen erst mit der Übertragung der Grundstücke durch den Liquidator der Abwicklungsgesellschaft ein — (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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