Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 1994, Seite R 165

Arbeiterwohnstätte: Nutzfläche

Bei Beurteilung, ob die fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten wird, ist auch eine im Wohnverband liegende Sauna einzubeziehen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

(, 0064)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...