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UID-Verfahren erfordert EDV-Anpassung
Durch die teilweise kleinlichen Bestimmungen des UStG 1994 im Zusammenhang mit den Umsatzsteueridentifikationsnummern ist es erforderlich, die EDV-Anlage jedes Unternehmens mit Außenhandelsumsätzen in den EU-Raum sowohl hardware- als auch softwaretechnisch anzupassen; außerdem könnte es zu Personalengpässen in den Rechnungswesen-Abteilungen kommen.
1. Softwareanpassung
Die Buchhaltungs-Software muß dahin modifiziert werden, daß folgende verpflichtenden Hinweise verbucht und gelistet werden können:
S. T 64
• Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten und Name, Firmenwortlaut und Anschrift lt. UID-Bescheid, am besten durch Hinterlegung in den Stammdaten des Kreditorenkontos;
• Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden und Name, Firmenwortlaut und Anschrift lt. UID-Bescheid, am besten durch Hinterlegung in den Stammdaten des Debitorenkontos;
• Listprogramm für zusammenfassende Quartalsmeldung für gemeinschaftliche Lieferung an das Betriebsfinanzamt, entsprechend dem U 13-Formular;
• Formulargestaltung für zusammenfassende Meldung (U 13 und U 14);
Hinweis: Nach derzeitigem Informationsstand müßte auch eine Einfärbelung analog der amtlichen Farbe möglich sein, da sonst Leseschwierigkeit...