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Durchführungsrichtlinien zum Straßenbenützungsabgabegesetz
GZ 10 9003/1-IV/10/94
(BMF) — Das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für die Benützung von Straßen durch schwere Lastfahrzeuge (Straßenbenützungsabgabegesetz — StraBAG), BGBl. Nr. 629/1994, AÖFV Nr. 250/1994, wird am wirksam werden. Nach Maßgabe des Gesetzes unterliegt die Benützung inländischer Straßen durch in- oder ausländische Kraftfahrzeuge des Güterschwerverkehrs und von diesen gezogenen Anhängern der neuen Abgabe.
Da die Erhebung der Abgabe für die Benützung von Straßen durch Kraftfahrzeuge, die in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassen sind, der Zollverwaltung obliegt, gibt der Erlaß über diese Bestimmungen nur einen allgemeinen Überblick.
Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen eine erste Information über die Bestimmungen dieses Gesetzes. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
0. Rechtsgrundlage und Allgemeines
0.1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenbenützungsabgabe ist das BG über die Erhebung einer Abgabe für die Benützung von Straßen durch schwere Lastfahrzeuge (Straßenben...