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SWK 32, 10. November 1994, Seite 708

Pachtrecht für 99 Jahre - wirtschaftliches Eigentum?

Ein Landwirt verpachtet ein zu seiner Landwirtschaft gehöriges Wiesengrundstück an eine Kapitalgesellschaft auf die Dauer von 99 Jahren, wobei Besitz und Gefahr wie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller den Eigentümer treffenden Abgaben mit Vertragsunterfertigung auf die Nutzungsberechtigte übergehen. Vereinbart wird, daß der Pachtzins für die gesamte Vertragsdauer sofort bei Vertragsunterfertigung zu entrichten ist. Das Pachtverhältnis soll seitens des Verpächters für den Zeitraum von 99 Jahren unkündbar sein.

Der Gesellschaft werden weiters diverse Dienstbarkeiten für deren Betriebsanlagen eingeräumt. Zudem erhält sie ein Vorkaufsrecht sowie eine durch einseitige Erklärung auszuübende Kaufoption, falls für die Pächterin jemals eine Zustimmung der Grundverkehrsbehörde zu einem Kaufgeschäft zu erreichen wäre. Für den Fall der Ausübung der Option (durch einseitige, nicht empfangsbedürftige Erklärung, auch durch Einbringung eines Grundbuchantrages auf Einverleibung des Eigentums) hat der Verpächter „bereits jetzt die Pachtgrundstücke verkauft und übergeben“, wobei der vorausbezahlte Pachtzins als Kaufpreis gelten soll; auch eine entsprechende Aufsandungserklärung wird bereits ...

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