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SWK 32, 10. November 1994, Seite 166

Ankündigungsabgabe Wien

Transparentwerbung von privaten Unternehmen auf einer Veranstaltung eines gemeinnützigen Vereines unterliegt der WienerAnkündigungsabgabe — (§ 3 Wiener Ankündigungsabgabe-Verordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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