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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 122
Vergnügungssteuer Wien
• Ein Spielapparat Novo Dart unterliegt in Wien einer monatlichenVergnügungssteuervon 3000 S — (§ 6 Abs. 3 Wr. VergnStG), (Abweisung)
(, 0249)