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SWK 23, 10. August 1994, Seite A 535

Kilometergeld und Schadensvergütung

Kilometergeld und Schadensvergütung (§ 16 EStG)

(BMF) — Versicherungsprämienleistungen des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer Verfügungsmacht über den Versicherungsanspruch hat. Leistet der Arbeitgeber aus einem Kaskoversicherungsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer Begünstigter ist, Versicherungsprämien, stellen diese beim Arbeitnehmer einerseits einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und andererseits im Umfang der beruflichen Nutzung des Kraftfahrzeuges Werbungskosten dar. Bei Inanspruchnahme des Kilometergeldes als Reisekostenersatz gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG ist der Aufwand für Versicherungen aller Art pauschal abgegolten, sodaß eine zusätzliche Geltendmachung anteiliger Versicherungsleistungen nicht in Betracht kommt.

Eine vertragsgemäß vom Versicherungsunternehmen an den Arbeitnehmer erbrachte Versicherungsleistung ist nicht steuerbar.

Der Begriff „Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden Dienstverhältnis“ im Sinne des § 25 EStG umfaßt alle Einnahmen und geldwerten Vorteile, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Leistungen des Arbe...

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