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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 126

Prakt. Arzt: Betriebsvermögen

DasHallenbadsamt Sauna und Solarium eines praktischen Arztes gehört nicht zum Betriebsvermögen, wenn nicht die überwiegende Nutzung für Ordinationszwecke bewiesen wird — (§ 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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