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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 126
Verdeckte Gewinnausschüttung
• Überhöhte Gehaltsbezügeeines Geschäftsführer-Gesellschafters können als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden — (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
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