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Der Ausweis der Kursdifferenzen von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten
Lösung: Einstellung eines oder mehrerer Zusatzposten im Finanzbereich
VON MAG. ROMAN ROHATSCHEK UND MAG. PETRA SCHWARZINGER
Der Ausweis von Kursdifferenzen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung findet weder in der Praxis noch in der Literatur einheitliche Behandlung. Ziel dieses Beitrages ist es zum einen festzustellen, ob Kursdifferenzen im Zusammenhang mit Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten im Betriebsbereich oder im Finanzbereich zu erfassen sind. Zum anderen wird auf die Saldierung von Kursgewinnen und -verlusten eingegangen.
Kursdifferenzen bei Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten stellen eine positive oder negative Gewinnauswirkung dar, die durch die Senkung bzw. Erhöhung des Preises für die zu beschaffenden Devisen entsteht. Es werden beispielsweise bei einem Exportgeschäft gegen fremde Währung gleichzeitig zwei Geschäfte eingeleitet, einerseits — aufgrund des Warenverkaufs — ein Absatzgeschäft, andererseits im Zusammenhang mit der Fremdwährungsfakturierung ein Devisenbeschaffungsgeschäft.1) Während die Verkaufserlöse mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums realisiert werden und damit das Absatzgeschäft beenden, fallen die Erfolgsbeiträge...