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Parkometergesetz Wien
• Eine Bestrafung wegen Übertretung desWr. Parkometergesetzeskann nicht erfolgen, wenn die Behörde sich nicht mit der Divergenz in der Zeitangabe des als Zeugen vernommenen Kontrollorgans auseinandergesetzt hat — (§ 1 Abs. 3 Wr. ParkometerG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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