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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 123

Parkgebühren Salzburg

Eine Übertretung desParkgebührengesetzesder Stadt Salzburg ist nach drei Jahren verjährt, und es darf auch ein ein erstinstanzliches Straferkenntnis bestätigender Bescheid nicht mehr erlassen werden, wenn seit dem strafbaren Verhalten drei Jahre vergangen sind — (§ 31 Abs. 2 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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