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IFB für vermietete Gebäude
• IFB für vermietete Gebäude (§ 10 Abs. 3 EStG)
(BMF) — Mit BGBl. Nr. 253/1993 wurde § 10 Abs. 3 EStG 1988 dahingehend geändert, daß beim Gebäudeleasing die gewerbliche Vermietung als ausschließlicher Betriebsgegenstand für Geltendmachung des IFB für Anschaffungs- oder (Teil-)Herstellungskosten von Gebäuden ab nicht mehr Voraussetzung ist. Weiterhin bleibt aber Voraussetzung, daß das jeweilige Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dienen muß. (