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Die Gemeinde-Selbstbesteuerungsbestimmung
Die Gemeinde-Selbstbesteuerungsbestimmung
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
ist als Betrieb gewerblicher Art anzusehen
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Eine im Bereich des Umsatzsteuerrechtes sinnvolle Bestimmung wurde in das KommStG übernommen: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist einem Betrieb gewerblicher Art gleichgestellt. Mangels wirtschaftlicher Selbständigkeit eines solchen Tätigkeitsbereiches ergibt sich die Frage nicht nur hinsichtlich der Person, welche für allfällige Fehlleistungen diese zu verantworten hat, sondern auch hinsichtlich der Realisierung des den Gemeinden eingeräumten Rechts, die eigenen Oberbehörden in dem dem KommStG unterliegenden Teilbereich zu überprüfen. Schließlich wird den Gemeinden mit dem KommStG auch eine Selbstbesteuerung auferlegt, welche eine Teilabfuhr der an sich selbst gezahlten Steuer an das Bundesland bewirkt. Dies steht im Gegensatz zum Gesetzeszweck, die Ertragslage der Gemeinden nach Entfall der Gewerbeertragsteuer zu verbessern.
Die Körperschaften des öffentlichen Rechts, also auch die Gebietskörperschaften, sind im Bereich des Kommunalsteuergesetzes (KommStG 1)) nur im Rahmen ihrer land- und forstwirtschaftlichen Bet...