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Vermietung einer Liegenschaft
• Die Vermietung einer Liegenschaft wird nur dann zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn die laufende Verwaltungsarbeit in erheblichem Umfang (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist — (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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