Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erwerbsaufwendungen iZm strafbaren Handlungen
ZWF 2017/47
BFH , VI R 27/15, PStR 2017, 27
Auch strafbare Handlungen können, wenn sie iZm einer beruflichen Tätigkeit stehen, Erwerbsaufwendungen begründen und so zu Werbungskosten führen. Allerdings dürfen diese nicht auf privaten Umständen beruhen. Besonders eine persönliche Bereicherung auf Kosten des Betriebs überlagert den betrieblichen Zusammenhang.