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ZWF 4, Juli 2017, Seite 158

Notwehr; Geldwäscherei; Vortat; Sexualstrafrecht

ZWF Redaktion

Strafgesetznovelle 2017

Tipold, Strafgesetznovelle 2017, Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017, JSt 2017, 181

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Strafgesetznovelle 2017, die von Strafverschärfungen geprägt ist und damit von einem der Ziele der Reform 2015 abgeht: Die Relationen der Strafdrohungen kommen wieder durcheinander. Neben neuen Tatbeständen und Qualifikationen wird der Anwendungsbereich der Geldwäscherei und der terroristischen Straftaten erweitert. Nunmehr ist jede mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Handlung eine geeignete Vortat, die Einschränkung auf Vermögensdelikte wird beseitigt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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