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Unterlassungsdelikte iZm Melde- und Dokumentationspflichten des VPDG
§ 49b FinStrG; VPDG
Seilern-Aspang, Finanzstrafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem neuen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, JSt 2017, 131
Der Gesetzgeber hat zur Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtung zur Übermittlung des Country-by-Country-Reports (CbCR) in § 49b FinStrG eine Strafbestimmung normiert, die sowohl die nicht fristgerechte Übermittlung des CbCR als auch die fristgerechte, aber unvollständige oder unrichtige Übermittlung meldepflichtiger Daten umfasst. Die Besonderheit bei der Strafbestimmung des § 49b FinStrG ist, dass eine Strafbefreiung durch Selbstanzeige gänzlich ausgeschlossen ist. Die Qualifizierung der echten Unterlassungsdelikte iZm Melde- und Dokumentationspflichten des VPDG als Zustandsdelikte führt dazu, dass die Verjährung in diesen Fällen am Tag nach Ablauf der Frist zu laufen beginnt.