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ZWF 4, Juli 2017, Seite 184

Schätzung im Steuerstrafverfahren

ZWF 2017/46

§ 33 FinStrG

BGH , 1 StR 523/15

Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, während die für die Bemessung der Steuer maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse ungewiss sind.

Fehlen Unterlagen zur Bemessung der Steuer, ist es Aufgabe des Gerichts, den wirklichen Sachverhalt aufgrund sonstiger Anhaltspunkte zu bilden und den Umfang der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aus Hilfstatsachen zu erschließen.

Ziel der Schätzung ist es, aus den vorhandenen Anhaltspunkten in einem Akt des Schlussfolgerns und der Subsumtion diejenigen Tatsachen zu ermitteln, von deren Richtigkeit der Tatrichter überzeugt ist. Sie muss daher schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein.

Die im Rahmen des Steuerstrafverfahrens erfolgende Schätzung steht zudem unter dem Gebot, dass sich unüberwindbare Zweifel zugunsten des Angeklagten auswirken müssen. Dementsprechend müssen die vom Besteuerungsverfahren abweisenden Verfahrensgrundsätze eingehalten werden. Genügen die Hinweise nicht für eine Feststellung mit entsprechender Sicherheit, hat der Tatrichter die Höhe der Schätzung auf den Betrag zu begrenz...

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