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ZWF 4, Juli 2017, Seite 156

Sachverständige; Vorschlagsrecht

ZWF 2017/39

Art 6 EMRK; § 126 Abs 5 StPO

; RIS-Justiz RS0131300

Das in § 126 Abs 5 Satz 1 StPO enthaltene Vorschlagsrecht gewährt dem Beschuldigten kein subjektives Recht auf Bestellung der als besser qualifiziert genannten Person zum Sachverständigen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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