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Gewerbsmäßigkeit; Absicht
Walser, Kernfragen der Gewerbsmäßigkeit – StRÄG 2015, ÖJZ 2017, 404
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Novellierung der Gewerbsmäßigkeit durch das StRÄG 2015, die durch das Hinzufügen weiterer Merkmale die Zurückdrängung der Gewerbsmäßigkeit bewirkt. Anknüpfungspunkt bleibt zwar die Absicht des Täters zur zukünftigen Tatbegehung. Diese Absicht muss nun aber explizit auf die wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch bestehen und sich auf eine Einkommenserzielung über 400 € monatlich nach einer jährlichen Durchschnittsberechnung beziehen. Die Absicht muss zudem gemäß einer der Voraussetzungen nach § 70 Abs 1 Z 1 bis Z 3 untermauert werden. Diese Merkmale sind vom Gesetzgeber nach Ansicht der Autorin offen und vage formuliert. Dadurch würde die Auslegung erschwert und den Gerichten ein weiter Spielraum eröffnet werden.