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Einschränkungen des Bargeldverkehrs in Österreich und der EU?
Im Jahr 2010 sprach die Europäische Kommission noch folgende Empfehlung aus: „Die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen als Zahlungsmittel bei Einzelhandelstransaktionen sollte die Regel sein. Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich […].“ Seit geraumer Zeit machen jedoch Gerüchte über die Abschaffung von Bargeld in der EU die Runde und waren bereits wiederholt Anlass für die Europäische Kommission, zu betonen, keine derartigen Pläne zu verfolgen. Tatsächlich wäre dafür wohl eine Primärrechtsänderung erforderlich, da die Ausgabe von Euro-Banknoten (als Recht der EZB) bzw Euro-Münzen (als Recht der Mitgliedstaaten) in Art 128 AEUV vorgesehen ist.
Nicht zu leugnen ist allerdings, dass die Europäische Kommission Beschränkungen des Bargeldverkehrs thematisiert. Auch Derartiges ist dem Europarecht bislang nicht immanent; nur die Einreise in die EU bzw Ausreise aus der EU mit Barmitteln von mehr als 10.000 € ist anmeldepflichtig. In ihrem Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 erwägt die Kommission allerdings Obergrenzen für den Bargeldverkehr. Von 28. 2. bis hat die Kommissio...