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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 349 Schadenersatz

Ulrich Edelmann/Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Norminhalt und -entwicklung
1, 2
II.
Normzweck
3
III.
Unternehmensbezogene Geschäfte
4, 5
IV.
Methode der Schadensberechnung
6
V.
Verzugszinsen
710

I. Norminhalt und -entwicklung

1

Während das allg SchadenersatzR vom sog „gegliederten Schadensbegriff“, der zw positivem Schaden und entgangenem Gewinn unterscheidet, ausgeht (§ 1293 ABGB), bestimmt § 349 als untrechtl lex specialis, dass bei beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäften stets beides zu ersetzen ist.

2

Die Vorgängerbestimmung (Art 8 Nr 2, 4. EVHGB) bezog sich auch auf einseitig unternehmensbezogene Geschäfte und betraf daher NichtUnt gleichermaßen. Dagegen wurde rechtspolitische Krit erhoben, die vom Gesetzgeber des HaRÄG aufgegriffen wurde. Im Zuge der Handelsrechtsreform erwog man zunächst überhaupt die (schließl nicht erfolgte) Streichung der Norm mit der Begr, dass eine systematische Einheit v UntR und allg ZivilR wü...

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