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SWI 6, Juni 2001, Seite 244

US-Konzernentsendung

Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für maximal 5 Jahre zu einer US-Tochtergesellschaft entsandt und wird er von seiner Gattin und dem minderjährigen Kind begleitet, wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach den Grundsätzen der Rz. 7596 der EStR 2000 noch kein Fall vor, der die Vermutung einer Ansässigkeitsverlegung von Österreich in die USA rechtfertigt. Dies trifft nur zu, wenn die Entsendung länger als 5 Jahre dauert und alle haushaltszugehörigen Kinder (gleichgültig ob sie minderjährig oder volljährig sind) in die USA übersiedeln.

Bei Entsendungen zwischen 2 und 5 Jahren ist nach den EStR die Ansässigkeitsfrage im Einzelfall anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu klären. Hiebei kommt der Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung des betroffenen anderen Staates (in der aber ausdrücklich die Ansässigkeit „im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" zu bestätigen ist) eine wichtige Indizwirkung zu.

Sollte daher von der US-Steuerverwaltung eine derartige Ansässigkeitsbescheinigung erteilt werden, dann wird zu erwarten sein, dass diese unter den gegebenen Umständen ...

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