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Forderungsabtretung im DBA-Recht
Rotondaro (IStR 2001, 269 ff.) untersucht DBA-rechtliche Fragen, die sich bei grenzüberschreitenden Forderungszessionen ergeben. Er kommt zu dem Resultat, dass die Einkünfte des Zedenten nur bei verzinslichen Forderungen auch aus einem unter Art. 11 OECD-MA (Zinsen) einzuordnenden Zinsanteil bestehen, während bei unverzinslichen Forderungen die Einkünfte zur Gänze unter Art. 7 OECD-MA (Unternehmensgewinne) zu subsumieren seien. Eine Heranziehung des Art. 11 OECD-MA (Zinsen) scheide deshalb aus, weil die der Zession zu Grunde liegende zinslose Forderung die Definition des Art.11 Abs. 3 OECD-MA nicht erfüllt. Auch Art. 13 OECD-MA (Veräußerungsgewinne) sei nicht einschlägig, weil die Tilgung einer bereits existenten Forderung nicht als Verkauf eines Rechtes angesehen werden könne.