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Dividenden aus Mazedonien
(BMF) - Verlegt ein Mazedonier seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er aus einem Aktienpaket, das er an einer mazedonischen Bank hält, in Mazedonien voll besteuerte Dividendenerträgnisse, dann besteht die Möglichkeit, durch einen auf § 48 BAO gestützten Antrag eine Anrechnung der mazedonischen Steuer zu erwirken. (EAS 1843 v. )