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SWI 6, Juni 2001, Seite 282

EuGH: Diskriminierende Besteuerung von eingeführten Fahrzeugen mit moderner Technik

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Das französische Besteuerungssystem für Pkw beruht auf der Berechnung ihrer steuerlichen Nutzleistung, nach der sich die Bemessungsgrundlage bestimmt. In der Zeit vor dem bestanden in diesem Besteuerungssystem nebeneinander zwei unterschiedliche Methoden für die Berechnung der steuerlichen Nutzleistung von Pkw. Die Formel für die Berechnung der steuerlichen Nutzleistung, die sich aus einem Rundschreiben von 1956 ergibt, beruht allein auf dem Hubraum des Fahrzeugs. Da die alleinige Berücksichtigung des Hubraums dazu verleitete, möglichst leistungsstarke Motoren mit kleinem Hubraum zu bauen, was sich nachteilig auf den Geräuschpegel und den Kraftstoffverbrauch auswirkte, erließ die französische Verwaltung das Rundschreiben von 1977, um durch die Berichtigung der im Rundschreiben von 1956 festgelegten Formel S. 283zu einer steuerlichen Nutzleistung zu gelangen, die den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs besser berücksichtigen und damit einen Anreiz zu dessen Senkung schaffen sollte.

Nach Auffassung der Kommission werden Kraftfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten, die eine neue Technik, insbesondere ein Fünf-Gang-Automatikgetriebe oder eine Sechs-Gang-Schaltung aufweisen, auf Grund eines geri...

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