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SWI 6, Juni 2001, Seite 287

Hinzurechnungsbesteuerung und Europarecht

Gerald Toifl

Der österreichische Steuergesetzgeber plant nach dem Vorbild des deutschen Außensteuergesetzes die Einführung einer sog. Hinzurechnungsbesteuerung. Dieses Thema war auch Gegenstand eines am an der WU Wien unter der wissenschaftlichen Leitung der Professoren Gassner, Lang und Lechner abgehaltenen Symposiums. Hinzurechnungsbesteuerung bedeutet im Wesentlichen, dass die Gewinne einer ausländischen Tochtergesellschaft bei einem österreichischen Gesellschafter auch dann besteuert werden können, wenn diese Gewinne noch nicht als Dividenden an den Gesellschafter ausgeschüttet wurden. Da die Hinzurechnungsbesteuerung jedoch nur bei ausländischen Tochtergesellschaften zum Tragen kommt, stellt sich jedenfalls dann die Frage ihrer Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Grundfreiheiten, wenn die Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Schön (Der Betrieb 2001, 940 ff.) argumentiert, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung zwar grundsätzlich auch unter dem Blickwinkel der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit weiter Bestand haben kann. Einen Verstoß gegen diese Bestimmungen ortet Schön aber dann, wenn der inländische Gesellschafter mangels Mehrheitsbeteiligung...

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