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SWI 6, Juni 2001, Seite 281

EuGH: Ort von Werbeleistungen an Werbeagenturen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Die französischen Steuerbehörden vertraten die Auffassung, dass die Werbefilmproduzenten Leistungen auf dem Gebiet der Werbung i. S. d. Art. 9 Abs. 2 lit. e der 6. MwSt-RL erbrächten, wenn sie diese Leistungen den Werbetreibenden (tatsächliche Empfänger der Werbeleistungen) unmittelbar in Rechnung stellten, nicht aber, wenn sie die Leistungen Werbeagenturen in Rechnung stellten, die sie ihrerseits den Werbetreibenden berechneten. Somit werde den Werbefilmproduzenten die Mehrwertsteuerbefreiung, die Filmproduzenten grundsätzlich genössen, wenn der Leistungsempfänger im Ausland ansässig sei, von den französischen Steuerbehörden nicht gewährt, wenn sie die Leistung über eine Werbeagentur erbrächten. Nach Auffassung des SPI widerspricht diese Verwaltungspraxis den Bestimmungen der 6. MwSt-RL. Daher hat es beim Conseil d'État gegen die Anweisung der französischen Steuerbehörden Nichtigkeitsklage erhoben. Nach Ansicht des Conseil d'État hängt die Entscheidung über den vom SPI geltend gemachten Nichtigkeitsgrund von der Auslegung des Begriffes der Leistung auf dem Gebiet der Werbung im Sinne der Sechsten Richtlinie ab; das Gericht hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage...

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