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SWI 4, April 2003, Seite 156

Verpachtung einer inländischen Produktionsstätte

Verpachtet eine deutsche GmbH, die einem in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40 Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr.

Anlässlich der Verpachtung einer inländischen Fabriksanlage durch eine deutsche Kapitalgesellschaft hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom , Zl. 1561/67 ebenfalls S. 157keine inländische Betriebstätte der verpachteten inländischen Produktionsstätte angenommen, hat aber dennoch die inländische Körperschaftsteuerpflicht der Pachtentgelte bejaht; und zwar deshalb, weil es sich hierbei um Erträgnisse aus im Inland gelegenem unbeweglichem Vermögen gehandelt hat. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft, sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung unterlag.

Im vorliegenden Fall ist der inländische Produktionsbetrieb aber in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der deutschen GmbH als Eigentümerin...

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