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Änderungen des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA (Betriebstättendefinition)
Die OECD hat bereits am einen Entwurf betreffend Änderungen des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA veröffentlicht. Die vom OECD-Steuerausschuss vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem auch Art. 5 Abs. 1 OECD-MA und damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Grundtatbestand einer Betriebstätte gegeben ist. Caridi (European Taxation 2003, 8 ff.) gibt einen Überblick über die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Änderungen. Er kommt dabei unter anderem zu der Schlussfolgerung, dass eine tatsächliche physische Anwesenheit des Unternehmers eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat nicht erforderlich ist. Caridi weist zudem darauf hin, dass die nun vorgeschlagene Auslegung der OECD die Auslegung des Betriebstättenartikels insofern erweitert, als insbesondere Aktivitäten, die aus dem Anwendungsbereich der Baubetriebstätte nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA herausfallen, nun bereits von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA erfasst werden.