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Vortragsfähige deutsche Betriebstättenverluste nach einer Umgründung
(BMF) - Soll die 100%ige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH () das DBA-Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer Verlustdoppelverwertung kommt (EAS 1992). Auch dürfte kein Fall eines „Verlust-Shoppings" vorliegen; dies wäre der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft im Hinblick auf die neue Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine bereits verlustbehaftete ausländische Kapitalgesellschaft erwirbt, um sich die Auslandsverluste in der Folge in der aufgezeigten Art steuermindernd nutzbar zu machen.
Probleme, die sich daraus ergeben, dass das deutsche Umwandlungsrecht d...