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Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmerverleih
Der BFH hat in einem Beschluss vom zur Frage der Besteuerung von Leiharbeitsverhältnissen ausländischer Arbeitnehmerverleiher, welche im Ausland ansässige Arbeitnehmer ins Inland entsenden, abgesprochen. De Weerth (IStR 2003, 123 ff.) kommt in einer Analyse dieses Beschlusses zu dem Ergebnis, dass der BFH damit eine Reihe von offenen Fragen zum Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten geklärt habe. Kritisch merkt de Weerth an, dass der BFH in dieser Frage auch noch ein Vorabendscheidungsverfahren vor dem EuGH durchführt, obgleich er nach seiner Begründung von der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der nationalen deutschen Regelungen überzeugt ist. Ebenso wie in Österreich drängt sich damit auch in Deutschland der Eindruck auf, dass (Höchst-)Gerichte vorrangiges Gemeinschaftsrecht unmittelbar erst auf Grund eines diesbezüglichen Urteils des EuGH anwenden wollen.