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Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Konzerndividenden
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige Steuerentlastung besteht.
Im BM für Finanzen bestehen wohl bereits seit langem Pläne, das DBA-Durchführungssystem neu zu regeln und dies mit den rund 60 DBA-Partnerstaaten, darunter auch mit der Schweiz, abzustimmen.
S. 158Wie zahlreiche andere Vorhaben scheiterte auch die Verwirklichung dieses Projektes bisher an den fehlenden personellen Ressourcen, deren Bedeckung in der Vergangenheit mit der rasanten Entwicklung im Bereich des internationalen Steuerrechtes nicht Schritt halten konnte. Eine Verbesserung ist allerdings in naher Zukunft zu erwarten, sodass dann u. a. auch dieses Projekt in Angriff genommen werden kann. (EAS 2245 v. )