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Zuzug nach widerrufbarer Vermögensschenkung
(BMF) - Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten, wenn die seinerzeitige Geschenkgeberin, die vor 3 Jahren nach Österreich zugezogen ist, nach amerikanischem Recht wegen des seinerzeitigen Widerrufsvorbehaltes weiterhin als wirtschaftliche Eigentümerin der betreffenden Vermögenswerte angesehen wird und daher nunmehr „technische Hilfe" leisten muß, damit ihr Sohn die Vermögenswerte in einen Trust auf der Insel Jersey einbringen kann. Vorauszusetzen ist aber, daß sich hinter der „technischen Hilfeleistung", die die seinerzeitige Geschenkgeberin bei der nunmehrigen Vermögenstransaktion leisten muß, nicht ein Widerruf der seinerzeitigen Schenkung und nunmehr eine neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt.
Es wird um Verständnis gebeten, daß der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht nur aus schenkungssteuerlicher Sicht, son...