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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag für die Mehrwertsteuer auf Telekommunikationsleistungen
Die Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der 6. MWSt-RL in bezug auf Telekommunikationsleistungen vorgelegt (vgl. Wiedow, IStR-Länderbericht 1997/5, 1). Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der EU-Anbieter von Telekommunikationsleistungen zu beseitigen. Die Besteuerung von Telekommunikationsleistungen knüpft nach den gegenwärtigen Regelungen der 6. MWSt-RL nämlich an den Ort der Niederlassung des Unternehmens an, sodaß Anbieter von außerhalb der Gemeinschaft keine Mehrwertsteuer eines Mitgliedstaates berechnen müssen, wenn sie die Dienstleistung innerhalb der Gemeinschaft erbringen. Nach dem Richtlinienvorschlag sollen alle Dienstleistungen im Rahmen der Telekommunikation, die in der Gemeinschaft genutzt werden, dem Mehrwertsteuersystem der Gemeinschaft unterworfen werden. Umgekehrt werden Dienstleistungen an Kunden außerhalb der Gemeinschaft von der Mehrwertsteuer freigestellt, um die Wettbewerbsgleichheit auf den Drittlandsmärkten zu gewährleisten.
S. 182Innerhalb der Gemeinschaft wird nach dem Richtlinienvorschlag die Regelung des Art. 9 Abs. 1 der 6. MWSt-RL nicht geändert, weil diese Regelung bereits dem von der Kommission ang...