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DBA-Deutschland: Gegenseitigkeitsverhältnis für Bankbeteiligungen
DOUBLE TAXATION TREATY WITH GERMANY: THE RECIPROCITY RELATIONSHIP FOR BANK HOLDINGS
The Austrian and the German financial authorities have agreed to allow exemption from the tax on investment income, directly at the source, for earnings derived from international holdings of banks. At this point the practice has even been published by German financial authorities. Michael Kotschnigg provides information about this agreement between the financial authorities of the two countries.
Wie sich aus dem nachfolgenden Schreiben des deutschen Finanzministers vom , BStBl. 1997 I, 97, ergibt, wurde mit der österreichischen Finanzverwaltung folgende Gegenseitigkeitsvereinbarung abgeschlossen:
„Die Vertreter der österreichischen und der deutschen Finanzverwaltung kamen überein, daß ab dem grenzüberschreitende Bankbeteiligungen nach den Grundsätzen des Artikels 10 a Abs. 2 a auch dann von der Quellenbesteuerung auf reziproker Basis zu entlasten sind, wenn das die Gewinnausschüttung beziehende Bankunternehmen zwar der Körperschaftsteuer unterliegt, nicht aber in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft errichtet worden ist. Auf österreichischer Seite wird die Entlastung auf Grund von Anträgen des betroffenen deutschen Bankunternehmens auf der Grundlage von § 48 der ...