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Engagement britischer Künstler durch einen inländischen Kulturveranstalter
(BMF) - Artikel 17 Abs. 3 des DBA-Großbritannien sieht vor, daß Einkünfte britischer Künstler, die aus einer inländischen künstlerischen Tätigkeit auf Grund eines Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens zwischen den Vertragsstaaten herrühren, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Es wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß sowohl britischen Künstlern als auch den österreichischen Veranstaltern bekannt sein muß, ob eine bestimmte Veranstaltung „auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben müßte) Zweifel auf, ob sie als „Kulturübereinkommen" im genannten Sinn anzusehen ist, wäre das BM für Finanzen jederzeit zu einer Beurteilung im EAS-Verfahren bereit. (EAS 1011 v. )