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SWI 4, April 1997, Seite 150

Engagement ausländischer Orchester und Theater

(BMF) - In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist (siehe BMF-Erlaß AÖFV Nr. 112/1995). Die Erlaßaussagen gelten (einschließlich der in Bezug auf deutsche Orchester getroffenen Steuerfreistellungsregelungen) sinngemäß auch für ausländische Theater, Balette, Chöre usw.

Der zitierte BMF-Erlaß macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß von österreichischen Veranstaltern, die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gewährt werden kann, „weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist".

Unter EAS 828, SWI 1996, 197 f. wurde im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht.

Wenn daher nunmehr im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung bei einer inländischen Stadtgemeinde die Steuerentlastungsvoraussetzungen auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien, Belgien, Norwegen, Schweden, Polen, Großbritannien und den Vereinigten Staaten als nicht nachgewiesen ange...

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