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SWI 4, April 1997, Seite 183

Neueste Entwicklungen in der Behandlung von Trusts

Gerald Toifl

Unter einem „Trust" versteht man grundsätzlich eine Vereinbarung, wonach eine natürliche oder juristische Person (Trustee) für eine andere Person (Grantor) zugunsten einer oder mehrerer dritter Personen (Beneficiaries) Vermögen verwaltet. Im Unterschied zur Privatstiftung verfügt der Trust über keine eigene Rechtspersönlichkeit. In der internationalen Praxis werden Trusts jedoch insbesondere in den Common Law-Staaten (z. B. USA, Großbritannien, Kanada, Australien), aber auch in einigen Civil Law-Ländern (z. B. Frankreich, Schweiz, Liechtenstein, Südafrika) zu denselben Zwecken wie in Österreich die Privatstiftung eingesetzt. Willoughby (Offshore Investment, December/January 1996/1997, 30 ff.) analysiert einige Leitentscheidungen zum Bereich der Trusts aus der jüngsten Zeit. Er kommt dabei zu dem Schluß, daß bestimmten Trusts aufgrund immer gewagterer Gestaltungen immer öfter die Anerkennung versagt wird und daher die durch die Errichtung eines Trusts erwünschten Zielsetzungen oft nicht erreicht werden. Bei sorgfältigerem Umgang stelle sich der Trust jedoch nach wie vor als sehr interessantes Gestaltungsinstrument in der Nachfolgeplanung oder auch im Investmentbereich dar. Darüber h...

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