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Belgische Koordinationszentren
(BMF) - Werden im Zuge eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens Geschäftsbeziehungen zu belgischen „Koordinationszentren" festgestellt, dann wird zu beachten sein, daß diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen. Nach hier vorliegenden Informationen genießen diese Koordinationszentren zwar keine Steuerfreiheit in Belgien, doch wird nicht ihr tatsächliches, sondern nur ein geschätztes Einkommen der Besteuerung zugrundegelegt (8 bis 10 % der neben Lohnaufwand und Finanzierungsaufwand anfallenden übrigen Betriebsausgaben); zufolge eines im Bulletin des IBFD im Jänner 1997 erschienenen Artikels vom Peter Verhaeghe und Caroline Docclo soll demnach z. B. 1991 die Besteuerungsgrundlage nur 2,19% des erzielten Gewinnes betragen haben. Koordinationszentren werden zumeist für Konzernfinanzierungsaufgaben herangezogen.
Wird daher im Betriebsprüfungsverfahren eine derartige Konzernbeziehung aufgedeckt, wird im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, ob die in dem Koordinationszentrum tatsächlich ausgeübten Funktionen nach den Grundsätzen des Fremdvergleich...