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SWI 4, April 1997, Seite 141

Filmdreharbeiten in der Dominikanischen Republik mit amerikanischen und deutschen Darstellern

Wird von einer österreichischen Filmproduktions-GmbH in der Dominikanischen Republik (mit der kein DBA besteht) ein Film gedreht und wirken hiebei in den USA ansässige Darsteller mit, die von einer US-Agenturgesellschaft hiefür ausgewählt worden sind, dann ist für die Beantwortung der Frage, ob für die von der US-Agentur in Rechnung gestellten Beträge ein österreichischer Einkommensteuerabzug vorzunehmen ist, zunächst abzuklären, ob die Agentur als „Agentur" (=Vermittler) auftritt, oder eine Eigenleistung erbracht hat.

Im ersten Fall (die US-Agentur hat bloße Vermittlereigenschaft) würden vertragliche Beziehungen zwischen der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft und den US-Darstellern begründet werden (wobei die US-Agentur die in Rechnung gestellten Beträge für die Schauspieler bloß inkassiert); in diesem Fall würden sonach die US-Schauspieler ihre Einkünfte aus steuerlicher Sicht unmittelbar von der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft beziehen; hier geht es daher um die Frage, ob von Einkünften der US-Schauspieler in Österreich ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Nach § 99 EStG besteht für eine Mitwirkung an Auslandsdreharbeiten keine derartige Verpflichtung, da eine künstleri...

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